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   VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715   

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https://dejure.org/2015,1174
VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715 (https://dejure.org/2015,1174)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09.01.2015 - W 1 S 14.30715 (https://dejure.org/2015,1174)
VG Würzburg, Entscheidung vom 09. Januar 2015 - W 1 S 14.30715 (https://dejure.org/2015,1174)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Serbien; Roma; Abschiebungsverbot (verneint); humanitäre Verhältnisse; Familie mit Kleinkind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtvorliegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots im Falle Serbiens bei einer Familie mit Kleinkind

  • rewis.io

    Flüchtlingseigenschaft, Abschiebung, Abschiebungsverbot, Ausländer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    Das Gericht geht im Übrigen davon aus, dass die für die Durchführung der Abschiebung zuständige Ausländerbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung derselben bzw. im Rahmen der Entscheidung über eine Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG den Familienverband der Antragsteller erhält und die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze des durch die Rückführung betroffenen Kleinkindes trifft (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 7 ff.; EGMR, U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12, Asylmagazin 2014, 424/425 Rn. 122).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    Nach der Rechtsprechung zu Art. 3 EMRK können schlechte humanitäre Bedingungen im Abschiebezielstaat nur in begründeten Ausnahmefällen in Bezug auf Art. 3 EMRK ein Abschiebungsverbot begründen, wenn es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft, im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. BVerwG U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    Bei dieser Prüfung stellt der EGMR grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat ab und prüft zunächst, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (BVerwG a.a.O. unter Verweis auf EGMR U.v. 28.6.2011 - 8319/07, Sufi und Elmi - NVwZ 2012, 681, juris Leitsatz).
  • EGMR, 27.05.2008 - 26565/05

    N. ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    Anderes kann nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (BVerwG a.a.O. unter Verweis auf EGMR U.v. 27.5.2008 - 26565/05, N./Vereinigtes Königreich - NVwZ 2008, 1334 Rn. 42, juris LS).
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    Das Gericht geht im Übrigen davon aus, dass die für die Durchführung der Abschiebung zuständige Ausländerbehörde bei der Vorbereitung und Durchführung derselben bzw. im Rahmen der Entscheidung über eine Duldung nach § 60a Abs. 2 AufenthG den Familienverband der Antragsteller erhält und die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutze des durch die Rückführung betroffenen Kleinkindes trifft (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 7 ff.; EGMR, U.v. 4.11.2014 - Tarakhel/Schweiz, Nr. 29217/12, Asylmagazin 2014, 424/425 Rn. 122).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zutreffend anerkannt, dass im Falle einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die den einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde, unabhängig vom Vorliegen individueller Abschiebungsverbote Schutz vor Abschiebung gewährt werden muss (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 ff., juris; U.v. 4.6.1996 - NVwZ - Beilage 11/1996, 89 ff., juris).
  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 1 K 14.30714

    Serbien; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot (verneint); Rückkehrprognose;

    Auszug aus VG Würzburg, 09.01.2015 - W 1 S 14.30715
    Mit am Montag, dem 8. Dezember 2014 eingegangenem Schriftsatz ließen die Antragsteller Klage erheben, über die noch nicht entschieden ist (Az.: W 1 K 14.30714).
  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 1 K 14.30714

    Serbien; zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot (verneint); Rückkehrprognose;

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde mit unanfechtbarem Beschluss vom 9. Januar 2015 abgelehnt (Az. W 1 S 14.30715).

    Zur Begründung wird zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des Beschlusses vom 9. Januar 2015 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. W 1 S 14.30715) verwiesen, an denen das Gericht auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage festhält.

    Das Gericht hat in seinem Beschluss im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az. W 1 S 14.30715) bereits zu den Aufnahmebedingungen für Rückkehrer nach Serbien Stellung genommen.

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